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AGB

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Rechtliche Hinweise

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  1. Beim Angebot der Rotorflug.ch handelt es sich um einen nicht-gewerbsmässig angebotenen Flug oder Mitfluggelegenheit. Es ist mir als Inhaber einer Privat-Piloten-Linzen aus rechtlicher Sicht nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Angebot zu erhalten, wenn ich öffentlich Werbung betreibe.

  2. Die auf dieser Webseite aufgeführten Kosten beinhalten Charter der Helikopter, Treibstoff und allfällige Extras wie Picnick zum Preis der Beschaffung inkl. Kosten für die Bereitstellung. Sämtliche Landetaxen werden gemäss Preisliste zusätzlich in Rechnung gestellt.

  3. Der Zeitaufwand für Flugvorbereitung und -planung wird nicht in Rechnung gestellt.

  4. Ferner bin ich bei nicht gewerbsmässig durchgeführten Flügen – für die ein Entgelt entrichtet wird – verpflichtet, die Passagiere vor dem Abflug auf den privaten Charakter des Fluges und auf die damit verbundenen Folgen betreffend Versicherungsschutz hinzuweisen.

  5. Der Versicherungschutz ist auf dem Beförderungsschein ersichtlich, welcher gemeinsam mit dem Passagier-Briefing einige Tage vor geplantem Abflug allen Passagieren per E-Mail zugestellt wird.

  6. Das Lesen des Passagier-Briefings ist zwingend für alle Passagiere. Dies wird vor dem Einsteigen in den Helikopters überprüft.

 
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rotorflug.ch

für alle Beförderungen, die ein Passagier mit Rotorflug.ch, Herrliberg, vereinbaren.

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Beförderung von Personen und Gepäck

Abschluss und Inhalt des Vertrages / Bezahlung des Fluges

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  1. Mit der Reservierung eines Helikopterfluges schliesst der Passagier mit Rotoflug.ch einen Vertrag ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

  2. Rotorflug.ch bestätigt die Reservation wenn möglich schriftlich per E-Mail. Vor dem Flug stellt Rotorflug.ch einen Flugschein aus. Hat der Passagier den Flug zusammen mit anderen Personen reserviert, kann Rotorflug.ch für alle einen gemeinsamen Flugschein ausstellen (Kollektivflugschein). Diese Bedingungen gelten auch, wenn
    a. Rotoflug.ch wegen den äusseren Umständen keinen Flugschein ausstellen kann (z.B. Zusteigen im Gelände).
    b. Der Flugschein ist gleichzeitig der Gepäckschein für die Beförderung des Gepäcks. Rotoflug.ch befördert das Gepäck, sofern dies der Platz oder die Sicherheitsvorschriften zulassen. Ein Gepäckstück darf höchstens die Dimensionen 40 x 40 x 25 cm aufweisen und das Gepäck darf maximal 20 Kilo pro Passagier wiegen. Reisen mehrere Passagiere in einer Gruppe, gelten die höchstens zulässigen Dimensionen pro Gepäckstück trotzdem, hingegen kann das gesamthaft zu befördernde Gewicht aus Sicherheitsgründen (Gewichtlimiten) reduziert werden.

  3. Der Passagier teilt Rotoflug.ch bei der Reservation mit, wenn sich im Gepäck Wertgegenstände oder empfindliche Geräte oder empfindliche Gegenstände befinden. Für Verlust von Gegenständen besteht keine Haftung.

  4. Aus Sicherheitsgründen (insbesondere Gewichtslimiten) kann es notwendig sein, Gepäck separat zu befördern. Rotoflug.ch behält sich vor, Gepäck mit einem Strassentransport an den vereinbarten Bestimmungsort bringen zu lassen. Die Kosten für diese Transporte trägt der Passagier.

  5. Rotoflug.ch verpflichtet sich, den Passagier zur vereinbarten Zeit und dem vereinbarten Preis an den Bestimmungsort zu befördern. Ändert der Passagier den Zeitpunkt des Fluges oder die Route nachträglich, kann dies eine Preisänderung bewirken.

  6. Der Passagier bezahlt den Flugpreis zum Zeitpunkt, den ihm Rotoflug.ch bei Abschluss des Vertrages bekannt gibt. Dies ist im Normalfall nach erfolgtem Flug.

  7. Rotorflug.ch behält sich das Recht vor, den Preis für den Flug im Voraus zu verlangen. Wenn der Passagier den Flug zum Voraus bezahlen soll, kann Rotoflug.ch die Beförderung verweigern, wenn der Passagier den Flug vor Antritt der Reise nicht bezahlt hat.

  8. Rotoflug.ch kann für den Flug einen anderen Helikoptertyp einsetzen als sie vertraglich vereinbart hat oder kann einen Dritten beauftragen, den Flug durchzuführen. Für den Passagier sind damit keine zusätzlichen Kosten verbunden.

  9. Rotoflug.ch ist in keiner Weise verpflichtet abgelaufene Gutscheine insbesondere Geschenkgutscheine welche ein Ablaufdatum haben nach Beendigung der Ablauffrist in irgendeiner Form anzunehmen oder zu kompensieren. Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt in der Regel 1 Jahr und ist auf dem Gutschein vermerkt.

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Verspätung und Annullierung und
Abweichung von der vereinbarten Flugroute

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  1. Aus technischen, meteorologischen oder operationellen Gründen kann sich der Flug verzögern oder er muss annulliert werden. Bei einer Verspätung haftet Rotoflug.ch nicht für einen allfälligen Schaden, z.B. Reisekosten zum Flughafen oder Treffpunkt im Gelände, es sei denn, Rotoflug.ch habe ihn vorsätzlich verschuldet. In diesem Fall ist die Haftung auf die unmittelbar mit dem Flug verbundenen Kosten begrenzt, d.h. Rotoflug.ch ersetzt nur den direkten Schaden und keine Folgeschäden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Lufttransportreglements.

  2. Verzögert sich der Abflug, weil der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit zum Einsteigen bereit ist, kann Rotoflug.ch nach einer Wartezeit von einer halben Stunde den Flug annullieren. Der Passagier hat in diesem Fall Anspruch auf eine Preisreduktion von 50% des vereinbarten Flugpreises und muss diesen nachträglich bezahlen, wenn er ihn nicht zum Voraus geleistet hat. Bei Vorauszahlung erhält der Passagier die anteiligen Kosten von Rotorflug.ch rückerstattet.

  3. Verzögert sich der Abflug um mehr als eine Stunde oder muss Rotoflug.ch den Flug annullieren aus Gründen, die nicht der Passagier zu vertreten hat, erstattet Rotoflug.ch den vollen Flugpreis zurück. Die Reisekosten zum Treffpunkt werden nicht zurückerstattet. Bei Rundflügen und bei Flügen, die aufgrund eines Gutscheines stattfinden, verschiebt sich der Flug auf einen späteren Zeitpunkt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Muss Rotoflug.ch wegen technischen oder meteorologischen Gründen den Flug frühzeitig abbrechen, bringt Rotoflug.ch den Passagier nach Wahl von Rotoflug.ch mit einem anderen Helikopter oder einem anderen Transportmittel so rasch als möglich entweder an den Abgangsort zurück oder an den Bestimmungsort. Bei einer Rückkehr an den Abgangsort holt Rotoflug.ch den Flug sobald als möglich nach. Bringt Rotoflug.ch den Passagier mit einem anderen Transportmittel (Taxi, Bus, Zug) an den Bestimmungsort, übernimmt sie dafür die Kosten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  5. Macht Rotoflug.ch den Passagier vor Abflug darauf aufmerksam, dass der Flug aus meteorologischen Gründen möglicherweise auf der Strecke abgebrochen werden muss und nimmt der Passagier dieses Risiko in Kauf, bezahlt der Passagier seine Weiterreise bzw. seine Rückkehr mit einem anderen Transportmittel. Er schuldet Rotoflug.ch auch bei Abbruch des Fluges den vereinbarten Preis, abzüglich allfälliger eingesparter Gebühren oder eingesparter Treibstoffkosten.

  6. Rotorflug.ch behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, einem Passagier den Flug im Helikopter zu verweigern. Dies vor allem bei Fällen, wo die Flugtauglichkeit des Passagiers (Gesundheitszustand, Alkohol, Rauschmittel, allgemeine psychische Verfassung) vom Piloten als fragwürdig eingeschätzt wird. Wird ein Passagier nicht (mehr) zugelassen in den Helikopter einzusteigen, so hat dieser sämtliche Kosten wie vereinbart zu tragen, zusätzlich zu den Transportkosten im Taxi oder der Bahn.

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